Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die auf sumafa.de angebotenen Dienstleistungen richten sich an gewerbliche Online-Händler oder sonstige Gewerbetreibende, die die Reichweite ihres Webauftritts vergrößern und Neukunden gewinnen möchten. sumafa.de wird durch Kai de Wals, Seestraße, 63533 Mainhausen (nachfolgend „SUMAFA“) betrieben. Mit „Kunde“ wird nachfolgend der Gewerbetreibende bezeichnet, der die Dienstleistungen von SUMAFA in Anspruch nimmt. SUMAFA verwaltet manuell, aber teilautomatisiert eine oder mehrere Anzeigenkampagnen des Kunden. Davon eingeschlossen sind die Extraktion, Analyse und Auswahl der Keywords, die Formulierung der Anzeigentexte, die Erstellung der Werbebanner, deren Schaltung auf diversen Plattformen, sowie die Optimierung und Allokation der einzelnen Anzeigen sowie kontinuierliche CPC-Updates, um den maximalen Erfolg für das eingesetzte Budget zu erzielen.
§ 1 GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN; REGISTRIERUNG; VORAUSSETZUNGEN DER BEAUFTRAGUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln ausschließlich das Schalten einer oder mehrerer Anzeigenkampagnen im Rahmen der unter Ziffer 2. genannten Werbeplattformen (nachfolgend “Werbeplattformen”) durch SUMAFA für den Kunden.
Die von SUMAFA unterstützten Werbeplattformen sind Google AdWords, und GoogleShopping/Product Listing Ads. Google AdWords, und GoogleShopping/Product Listing Ads sind Werbe-Plattformen der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend: “Google”) sowie Facebook für Social Media Marketing Kampagnen.
Soweit SUMAFA auch das Schalten von Anzeigen auf weiteren reichweitenstarken Plattformen wie Bing anbietet und der Kunde dies beauftragt, gelten diese AGB entsprechend, soweit keine spezielleren Regelungen dafür getroffen werden. Dasselbe gilt für das Bewerben mithilfe Plattformen und Technologien Dritter z.B. im Bereich Retargeting o.ä.
Die Beauftragung von SUMAFA zur Schaltung von Anzeigen im Rahmen von Werbeplattformen erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn SUMAFA den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Import des AdWords-Kundenkontos ins SUMAFA Kundencenter (MCC) ist Voraussetzung für die Beauftragung von SUMAFA. Bei Durchführung eines AdWords Health-Check wird das entprechende AdWords-Konto ins SUMAFA-MCC importiert und die Daten werden mittels Software seitens Dritten verarbeitet. Bei Durchführung des kostenlosen Health-Checks erklärt sich der Anwender damit einverstanden.
Der Kunde versichert, die Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
SUMAFA gestaltet und schaltet im Rahmen der Werbeplattformen oder anderer reichweitenstarker Plattformen Anzeigenwerbung (d.h. grafische Werbung in jeglicher Form, insbesondere online) für den Kunden und verwaltet entsprechende Anzeige- oder Marketing-Kampagnen. Die Platzierung erfolgt technisch i.d.R. über eine Schnittstelle zu den Werbeplattformen (API). Der Kunde beauftragt diese Dienstleistungen von SUMAFA.
Grundlage der Dienstleistungen von SUMAFA sind die Werbeplattformen, deren Funktionsweise in § 4 beschrieben ist. SUMAFA wird ggf. zur Erbringung seiner Dienstleistungen für den Kunden bei den Werbeplattformen im Namen von SUMAFA ein Konto für die Nutzung der Werbeplattformen einrichten, welches mit einem speziellen Konto (nämlich dem sog. MCC-Konto) von SUMAFA verknüpft ist und hierüber durch SUMAFA verwaltet wird. Alternativ kann der Kunde sein bestehendes Account bei Google mit SUMAFA verknüpfen, so dass SUMAFA das bestehende Account des Kunden optimiert, verwaltet, und/oder erweitert.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und SUMAFA zustande (in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags über Dienstleistungen). Für Agenturen oder sonstige Dienstleister, die SUMAFA für die Erbringung ihrer eigenen Dienstleistung für deren Kunden nutzen möchten, ist eine gesonderte Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen.
SUMAFA erbringt seine Marketing-Leistungen (siehe § 4) für den Kunden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Insbesondere werden automatisch von der Webseite oder aus Schnittstellen der Shopsysteme des Kunden ausgelesen (siehe § 5 Abs. 1). SUMAFA wird vom Kunden überlassene personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden; nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber sumafa, für die Dauer des zwischen ihm und sumafa bestehenden Vertrags nicht dieselben Produkte mit derselben Anzeigenwerbung zu bewerben, insbesondere nicht Adwords doppelt auf eine URL zu schalten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Auftraggeber kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung (einschließlich Werbeslogans, grafischer Werbung und/oder Anzeigen- oder Marketing-Kampagnen) selber zu Werbezwecken zu nutzen.
§ 3 LEISTUNGEN VON SUMAFA
SUMAFA legt kundenspezifische Anzeigen-Kampagnen für den Kunden an, formuliert die Anzeigentexte, gestaltet ggf. Werbebanner und stellt diese bei den Werbeplattformen über Schnittstellen oder Einbuchungen ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeigen orientiert sich SUMAFA an den Inhalten auf der vom Kunden angegebenen Zielseite – in der Regel der Webauftritt bzw. Onlineshop des Kunden – oder an den sonst vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen (siehe § 5 Abs. 1). Wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords, die vom Kunden bereitgestellt oder auf der Basis der von ihm bereitgestellten Informationen ermittelt wurden, aufgrund der großer Verbreitung dieser Keywords die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von SUMAFA als gering einzuschätzen sind, ist SUMAFA berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden.
SUMAFA wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die für den Kunden erstellte(n) Anzeige(n) geboten werden und nicht überschritten werden dürfen (so genannte „CPC“). SUMAFA wird hierbei während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welches Produkt der Werbeplattformen (z.B. Google AdWords) den Werbezielen des Kunden mutmaßlich am besten gerecht wird und nach eignem Ermessen die maximalen Klickpreise selbst oder vollautomatisch festlegen. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer Anzeige (z.B. AdWords-Anzeige) eine Werbeleistung von SUMAFA darstellt.
Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeigen des Kunden können so lange erscheinen, bis das Tages-Budget aufgrund der von den Werbeplattformen jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. SUMAFA kann keine Garantie übernehmen, dass und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint.
SUMAFA bemüht sich nach besten Kräften, die Anzeigen-Kampagnen (z.B. AdWords-Kampagnen) derart zu optimieren, dass ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition, jeweils abhängig von der für den Kunden relevanten Branche, erreicht werden kann. Im Fall von AdWords-Kampagnen erfolgt dies durch einen hohen Qualitätsfaktor (siehe § 4 Abs. 2) der Anzeige.
Statistiken sind über das Kundenkonto abrufbar. Auf Wunsch erstellt SUMAFA dem Kunden individuelle, automatisierte Reportings. SUMAFA wird sich darum bemühen, dass die eingesetzten Verfahren dem Stand der Technik entsprechen. Es findet jedoch keine Prüfung der von der Webseite des Kunden ausgelesenen oder auf Basis der von ihm bereitgestellten Informationen ermittelten Keywords auf Marken- oder sonstige Schutzrechts- oder Rechtsverletzungen statt. Dies gilt auch für Anzeigentexte und Keywords, die auf Basis von Texten von der Webseite des Kunden generiert werden. Auch eine manuelle Nachprüfung der Ergebnisse der Software – einschließlich der entworfenen Anzeigen und Keywords – auf Stimmigkeit oder Rechtsverletzungen wird durch SUMAFA grundsätzlich nicht vorgenommen.
§ 4 KONZEPTE DER WERBE-PLATTFORMEN
Das Werbekonzept Google AdWords, so wie es von SUMAFA genutzt wird, funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google dem betreffenden Internet-Nutzer über bzw. neben den eigentlichen Suchergebnissen zusätzlich Werbeanzeigen (“AdWords-Anzeigen”) eingeblendet werden. Kosten werden seitens Google berechnet, sobald Internet-Nutzer auf eine eingeblendete Werbeanzeige klicken. Eine Einblendung der AdWords-Anzeigen erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn die für den Kunden hinterlegten Schlüsselbegriffe (“Keywords”) mit den vom Internet-Nutzer eingegebenen Suchbegriffen identisch sind. Sind für bestimmte Schlüsselbegriffe von einer Vielzahl von Unternehmen AdWords-Anzeigen gebucht, so kann es aus Platzgründen, auf die sumafa keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle AdWords-Anzeigen angezeigt werden. In diesem Falle wird die Entscheidung, welche AdWords-Anzeige tatsächlich angezeigt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht, für jeden Google-Suchvorgang automatisch im Rahmen einer sog. Auktion seitens Google ermittelt. Dabei hängt die Chance eingeblendet bzw. möglichst weit oben eingeblendet zu werden u.a. von der Höhe des jeweils festgelegten Maximalbetrages pro Klick und der Bewertung der sog. Qualität der Anzeige durch Google (im Folgenden „Qualitätsfaktor“) ab. Aktuelle Informationen zur Funktionsweise von Google AdWords sind unter http://adwords.google.de abrufbar.
Das Werbekonzept von GoogleShopping, so wie es von SUMAFA genutzt wird, funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google (bei Nutzung der Option “Shopping” oder unter der Unterseite http://www.google.de/shopping) dem betreffenden Internet-Nutzer entsprechende Angebote von Händlern eingeblendet werden. Dazu wird Google Adwords durch GoogleShopping erweitert; die Nutzung des gewählten Tagesbudgets zwischen diesen zwei Werbeplattformen steuert Google selber aus. Mit dem Tagesbudget werden Anzeigen mit Produktinformationen geschaltet und genutzt, wenn Internet-Nutzer in der Google-Suche oder bei GoogleShopping/Product Listing Ads nach Ihren Produkten suchen. Die Anzeige für den Kunden umfasst unter anderem Bilder der Artikel, Preise und den Name des Shops. Internet-Nutzer, die auf die Anzeige des Kunden klicken, werden auf die Website des Kunden weitergeleitet, auf der sie den Artikel direkt kaufen können. Beim Einsatz von Anzeigen mit Produktinformationen entstehen nur Kosten, wenn ein Internet-Nutzer auf die Anzeige des Kunden klickt und auf die Website des Kunden gelangt. Der Kunde zahlt nur dann, wenn der Internet-Nutzer über Google zu deren Geschäft weitergeleitet wird. Eine detaillierte Beschreibung findet sich unter www.google.com/ads/plasetup.
§ 5 BEISTELLUNGS-, MITWIRKUNGS-, PRÜF- UND WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN; FREISTELLUNG BEI RECHTSVERLETZUNGEN DURCH BEREITGESTELLTE INHALTE
Der Kunde stellt die für die Marketing-Leistungen notwendigen Informationen über die vom Kunden angebotenen und durch SUMAFA zu bewerbenden Produkte und Leistungen des Kunden zur Verfügung, indem der Kunde entweder
sumafa gestattet, die Website des Kunden automatisiert auszulesen (per sog. Crawler), und/oder ein von sumafa angebotenes Plugin verwendet, welches die Datenbank des Webshops des Kunden ausliest und die zur Erbringung der Marketing-Leistungen notwendigen Informationen an sumafa übermittelt, und/oder selbst die gewünschten Keywords oder Produkte an sumafa übermittelt.
Gestattet der Kunde das automatisierte Auslesen seiner Websites, so müssen diese den Anforderungen für die Schaltung von Anzeigen-Kampagnen gemäß den dafür geltenden AGB (siehe § 16) entsprechen, ansonsten können die Anzeigen kostenpflichtig gelöscht werden.
Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung und/oder Vermarktung rechtswidrig, verboten oder unethisch ist, ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. sumafa behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Im Falle der Verwendung von Keywords, die gegen die Werberichtlinien der Werbeplattformen verstoßen (siehe § 16), behält sumafa die 100 € zzgl. Mwst. als Bearbeitungsgebühr. Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten einschließlich der angegebenen Keywords berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere die angegebenen Keywords, frei von Rechten Dritter und mit geltendem Recht vereinbar sind. Das Gleiche gilt von Begriffen, die auf den vom Kunden zur Auswertung angegebenen Webseiten als Keywords verwendet werden (etwa in den sog. Meta-Tags im HTML-Code). Das Gleiche gilt für die Begriffe, die in Texten auf diesen Webseiten enthalten sind. sumafa übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen und sonstigen Leistungen.
Der Kunde ist gegenüber sumafa verpflichtet, Verstöße der in dem vorstehenden § 5 Abs. 2 sowie in § 7 Abs. 1 genannten Art zu vermeiden. Er ist hierzu insbesondere verpflichtet, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm für die Erstellung von Anzeigen und Keywords zur Verfügung gestellten Informationen vorab sorgfältig auf die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken) und sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Auf Verlangen von sumafa hat der Kunde eine entsprechende Gestattung und/oder Lizenz für die von ihm benutzten Marken und sonstigen Schutzrechte nachzuweisen. Er hat ferner die von sumafa auf Basis der von ihm bereitgestellten Informationen generierten Anzeigen in eigener Verantwortung auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Hierzu kann, soweit für die jeweilige Leistung verfügbar, auch die von sumafa angebotene Vorschaufunktion herangezogen werden.
Im Hinblick auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Keywords stellt der Kunde sumafa von allen Nachteilen frei, die sumafa durch deren Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt der auf Grundlage seiner Daten im Rahmen des Vertragszwecks für ihn durch sumafa erstellten Anzeige(n). Er stellt sumafa von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und/oder markenrechtlichen und/oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen § 5 Abs. 2 oder § 5 Abs. 3 beruhen. Das Gleiche gilt im Fall des Verkaufs und/oder der sonstigen Vermarktung rechtswidriger Produkte.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde gewährt sumafa das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Daten zur Optimierung des Algorithmus zu verwenden oder die Erfolgsschätzungen zu verbessern.
In bestimmten – nachstehend beschriebenen – Fällen findet eine Erfolgsmessung der Werbeplattformen auf Basis eines sog. Trackings der Endkunden mittels sog. Tracking-Pixel statt. Auf diese Weise kann – auch unter Nutzung von Cookies, die von den Werbeplattformen auf den Rechnern der Endkunden abgelegt werden – von den Werbeplattformen u.a. gemessen werden, ob die Einblendung einer Werbeanzeige später zu einem Aufruf der entsprechenden Produktseite durch den Endkunden geführt hat. Die so gewonnenen statistischen Informationen nutzt sumafa, um dem Kunden eine detaillierte Rückmeldung über den Erfolg der Beauftragung zu geben (siehe § 3 Abs. 5). Das Tracking-Verfahren wird insbesondere eingesetzt, wenn der Kunde ein Online-Shopsystem mit einer Schnittstelle zu sumafa benutzt; in diesem Fall ist grundsätzlich in den Internetseiten des Shops ein von den Werbeplattformen gestellter Tracking-Pixel-Code zum Zweck der vorstehend beschriebenen Erfolgsmessung integriert. Das Tracking-Verfahren findet in gleicher Weise statt, wenn der Kunde auf seinen Seiten den entsprechenden Tracking-Pixel-Code von den Werbeplattformen selbst integriert. Schließlich kann es sein, dass sumafa besondere Arten von Kampagnen anbietet, deren Nutzung/Erfolgsmessung ebenfalls auf dem dargestellten Tracking-Verfahren basiert – in diesem Fall wird sumafa den Kunden gesondert darauf hinweisen, dass eine Erfolgsmessung über Tracking-Verfahren auf seinen Webseiten stattfindet. Der Kunde ist in allen Fällen verpflichtet, seinerseits für die Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes zu sorgen. Er verpflichtet sich gegenüber sumafa, das seinerseits Erforderliche zur Einhaltung dieser Gesetze zu veranlassen. Er wird die Kunden seines Online-Shops und seiner sonstigen beworbenen Internetseiten rechtzeitig und verständlich im vorgeschriebenen Umfang über die mit der Nutzung dieser Seiten verbundene Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten – durch sich und auch durch die Werbeplattformen – gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Telemediengesetz hinweisen. Der Kunde wird ferner, soweit nach der jeweils geltenden Rechtslage erforderlich, eine rechtsgültige Einwilligung des Kunden in das Tracking und/oder das Setzen von Cookies zu den in diesem Abschnitt beschriebenen Zwecken einholen. Der Kunde hält sumafa von allen Ansprüchen der Endkunden und sonstiger Dritter frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen diesen § 5 Abs. 7 oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz ergeben.
§ 6 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Der Vertrag zwischen sumafa und dem Kunden kommt mit Auftragserteilung durch den Kunden zustande und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragsteil kann grundsätzlich den Vertrag mit einer Frist von einem Tag zum Tagesende ohne Angaben von Gründen schriftlich (auch per E-Mail) gegenüber dem anderen Vertragsteil kündigen, sofern nicht in einem individuellem Auftragsangebot, das durch den Kunden per Mail oder Fax angenommen wurde, eine Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfrist vereinbart wurde. Verletzt der Kunde die vereinbarte Mindestlaufzeit, können gemäß §9, Punkt 4 weitere Ansprüche von sumafa gegenüber dem Kunden entstehen.
sumafa behält sich eine sofortige Kündigung noch vor der Schaltung erster Anzeigen insbesondere vor, wenn die Website des Kunden so gestaltet ist, dass er sich für die Dienstleistungen von sumafa nicht eignet oder von google abgelehnt wird.
Der Kunde hat seine Kündigung per E-Mail oder Fax schriftlich gegenüber sumafa zu erklären.
Mit dem Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Kunden, von sumafa kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung jeglicher Art (einschließlich Werbeslogans, Adwords-Texte, grafischer Werbung und/oder Anzeigen- oder Marketing-Kampagnen) zu nutzen. Sofern der Kunde die von sumafa kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung in irgendeiner Art nach Kündigung weiternutzt, schuldet der Kunde pro Monat der Weiternutzung die Preise gemäß der fixen monatlichen Kosten, bei stundenbasierter Abrechnung fünf Stunden des vertragkichen Stundensatzes zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% der gültigen Vergütung für sumafa.
§ 7 RECHTSVERLETZENDE, GEFÄHRLICHE ODER SITTENWIDRIGE WERBUNG ODER SONSTIGER MISSBRAUCH; ABLEHNUNGS- UND KÜNDIGUNGSRECHT; VERTRAGSSTRAFE
Die auftragsgemäß für den Kunden zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen – oder die Werbung dafür – dürfen nicht gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz- oder Strafgesetze) oder Rechte Dritter verstoßen, sittenwidrig sein, die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden oder rassistisch oder volksverhetzend sein. Sie (oder die Werbung dafür) dürfen ferner keine Minderheiten beleidigen oder in sonst irgendeiner Weise gegen den guten Geschmack verstoßen. Ferner darf die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die AGB der Werbeplattformen (z.B. Google AdWords) (siehe § 16) darstellen.
sumafa behält sich vor, vom Kunden bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, soweit ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 vorliegt. Das Gleiche gilt, soweit der Inhalt der Daten nach Einschätzung von sumafa möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder ebensolchen bildlichen Darstellungen sein könnte.
sumafa kann die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen für den Kunden jederzeit ablehnen und laufende Verträge fristlos kündigen, wenn ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 vorliegt oder bei Schaltung der Werbung vorliegen würde. Das Gleiche gilt, soweit ein Fall des § 7 Abs. 2 S. 2 vorliegt oder vorliegen würde. Ferner gilt das Gleiche, soweit die Leistungen aus technischen Gründen nicht durchführbar sind.
Betreffen Verstöße der in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 S. 2 genannten Art laufende Kampagnen, so können diese von sumafa kostenpflichtig gelöscht werden. Rechtswidrige Handlungen können gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen § 7 Abs. 1 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen von sumafa festzusetzen ist und auf Antrag des Kunden vom zuständigen Gericht überprüft wird.
§ 8 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird sumafa dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich der Werbeplattformen (z.B. Google AdWords) erschwert, kann sie die angebotenen Dienste den Veränderungen entsprechend angemessen anpassen.
Im Falle einer Änderung, durch welche sumafa ihre Leistung wesentlich erschwert wird, ist sumafa berechtigt, die angebotenen Dienste einzustellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anzubieten. In einem solchen Fall wird sie den Kunden rechtzeitig schriftlich (E-Mail genügt) über die wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Leistungen einstellen.
Änderungen an den Diensten der Werbeplattformen (z.B. von der Google AdWords) (siehe § 4) können sich unmittelbar auf die Leistungserbringung auswirken. sumafa hat hierauf keinen Einfluss. Es obliegt insofern dem Kunden, sich regelmäßig über die aktuelle Funktionsweise der Werbeplattformen (z.B. Google AdWords) zu informieren (siehe auch § 4). Die Regelungen zur Kündigung in § 7 bleiben von diesem § 8 unberührt.
§ 9 VERGÜTUNG
sumafa erhält für seine Leistungen vom Kunden in der Regel eine Vergütung, die in einer Individualvereinbarung z.B. in Form eines Angebots, welches der Kunde angenommen hat, mit dem Kunden vereinbart wurde. Die Vergütung setzt sich entweder aus einer pauschalen monatlichen Grundvergütung zusammen und/oder eine prozentualen Vergütung, die vom eingenommen Umsatz der mittels AdWords generierten Verkäufe abhängt oder über eine stundebasierten Abrechnung. Gesonderte Vergütungen für das Aufsetzen und Einrichten von Kampagnen können im Einzelfall vereinbart werden. Die Provision versteht sich zzgl. Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch gilt für jeden Tag, an dem sumafa im Auftrag des Kunden tätig ist.
Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart (was in der Regel zu Preisnachlässen geführt hat), werden im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden die Gebühren fällig, die gegolten hätten, wenn ursprünglich keine Mindestlaufzeit vereinbart worden wäre. Bislang entrichtete Vergütungen werden entsprechend angerechnet. Die Zahlung des fälligen Restbetrages hat innerhalb von 3 (drei) Werktagen auf das Konto von sumafa zu erfolgen.
§ 10 RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EINZUGSERMÄCHTIGUNG
sumafa wird dem Kunden monatlich eine Monatsrechnung stellen, sofern kein anderer Abrechnungszyklus in einer Individualvereinbarung z.B. in Form eines Angebots, welches der Kunden angenommen hat, mit dem Kunden vereinbart wurde. In den Rechnungen werden die in dem abgerechneten Zeitraum angefallene Provisionen von sumafa (siehe § 9 Abs. 3) zzgl. 19% MwSt. sowie, sofern mit dem Kunden so vereinbart, die für den Kunden in dem Abrechnungszeitraum ausgegebenem Werbe-Budgets, welche sumafa auf den Werbeplattformen ausgelegt hat, zzgl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt. Budget-Überträge bleiben unberücksichtigt. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass sumafa die Werbe-Budgets nicht auslegt, stellt die entsprechende Werbeplattform (wie z.B. Google) das Werbe-Budget dem Kunden selbst in Rechnung und bucht in dem jeweiligen Abbuchungsverfahren (Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte) ab.
Die Rechnung wird jeweils elektronisch im PDF-Format gestellt und via Email zugesendet. Der Kunde stimmt dieser Art der Rechnungsstellung gem. § 14 Umsatzsteuergesetz zu. Für die Zusendung der Rechnung per E-Mail gilt die Regelung des § 286 BGB über den Verzug.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Rechnung per SEPA-Lastschriftverfahren (Girokonto) beglichen. Eine Einziehung über Kreditkarte oder Zahlung per Rechnung sind möglich, wenn dies zwischen den Parteien per Mail, Fax, Brief vereinbart vom Kunden gewählt und von sumafa akzeptiert wurde. Bei Wahl des Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde sumafa, fällige Beträge per Lastschrift von dem vom Kunden angegebenen Girokonto einzuziehen (im Ermächtigungsverfahren) und verpflichtet sich, keine Rücklastschrift zu initiieren. Bei Wahl der Kreditkartenzahlung ermächtigt der Kunde sumafa, die vom Kunden zur Zahlung bestimmte Kreditkarte mit den in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten.
Die Einziehung bzw. Belastung fälliger Beträge gem. § 11 Abs. 1 erfolgt grundsätzlich am 4ten Tag nach Zustellung der Rechnung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Einziehung bzw. Belastung von (Teil-)Beträgen damit schon vor der Rechnungsstellung gem. § 11 Abs. 1 erfolgen kann. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bankkonto bzw. die Kreditkarte ausreichend gedeckt sind.
Im Falle von Rücklastschriften mangels Kontodeckung oder wegen unberechtigten Widerspruchs wird der Kunde den entstandenen Schaden ersetzen. Der Schaden wird pauschal mit € 25,00 je Rücklastschrift angesetzt. Satz 1 und Satz 2 dieses § 11 Abs. 6 gelten auch, wenn der Kunde trotz fälliger Rechnungen die Einzugsermächtigung widerruft und daraus ohne Verschulden der sumafa Rücklastschriften entstehen. Der Kunde wird auch den entstandenen Schaden im Falle eines Chargebacks (Rückbelastung) ersetzen. In Fällen des vorstehenden Satzes wird der Schaden pauschal mit € 50,00 je Chargeback angesetzt. In allen Fällen dieses § 11 Abs. 6 ist dem Kunden der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Im Falle der Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung werden dieProvisionen sowie die bereits getätigten Aufwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen, die bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, wenn diese auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.
§ 11 KEINE GEWÄHRLEISTUNG
Die Erreichbarkeit und Abrufbarkeit einzelner Anzeigen kann nicht zugesichert werden. Insbesondere sind vorübergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Werbeplattformen nicht unüblich. sumafa übernimmt darüber hinaus für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von sumafa nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine vertragliche Gewähr.
sumafa ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots der Werbeplattformen und deren Produkte zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs wird sumafa dabei so gering wie möglich halten.
Hinweise auf offenkundige Unrichtigkeiten bei den für den Kunden geschalteten AdWord-Anzeigen müssen jeweils spätestens 4 Werktage nach Erscheinen der AdWords-Anzeige geltend gemacht werden. Anderenfalls erlöschen sich daraus eventuell ergebende Ansprüche.
sumafa übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die effektiven Resultate aus den verwalteten Werbekampagnen.
§ 12 HAFTUNG
sumafa haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen der Produkthaftung, bei Abgabe von Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Unbeschadet des § 13 Abs. 1 besteht eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung von sumafa ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von sumafa verursacht werden. Es wird klargestellt, dass § 13 Abs. 1 und Abs. 2 von diesem Absatz unberührt bleiben.
§ 13 ÄNDERUNG DER AGB
Widerspricht der Kunde einer ihm elektronisch oder schriftlich im Voraus angekündigten Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung, so werden die Änderungen und Ergänzungen auch für laufende Vertragsverhältnisse entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; sumafa behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt das Widerspruchsrecht des Kunden gemäß § 14 Abs. 2. Das Gleiche gilt bei Änderungen und Ergänzungen, die sumafa vornimmt, weil die AGB aufgrund nachträglich geänderter Umstände nicht mehr passen oder lückenhaft geworden sind. Das Gleiche gilt ferner für Änderungen und Ergänzungen, die sumafa vornimmt, weil das Verhältnis der von sumafa erbrachten Leistung und des dafür zu leistenden Entgelts sich nachträglich so verändert hat, dass eine Anpassung der AGB geboten ist. Änderungen und Ergänzungen, die unter die vorstehenden beiden Sätze fallen, wird sumafa den bestehenden Kunden gleichwohl im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand ist München.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
sumafa ist zur Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen berechtigt; die Möglichkeit zur Kündigung nach § 6 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 15 ERGÄNZUNGEN
Ergänzend gelten, soweit anwendbar, die jeweils aktuellen AGB, Werberichtlinien und sonstigen Richtlinien der Werbeplattformen mit der Maßgabe, dass die darin beschriebenen Pflichten des Nutzers gegenüber den Werbeplattformen die Pflichten des Kunden gegenüber sumafa beschreiben. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gehen diese AGB von sumafa den AGB für die Werbeplattformen vor.
Namentlich sind dieses bei Google für die Nutzung die AGB des Dienstes Google AdWords und Google Shopping/Product listing Ads (abrufbar unter: https://adwords.google.de/select/tsandcsfinder?country=DE, https://support.google.com/adwordspolicy/topic/1626336?hl=de&ref_topic=2996750, https://support.google.com/adwordspolicy/answer/176095?hl=de
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